Immobilien- und Erbrecht

Liegenschaftskauf und -verkauf

Immobilien- und Erbrecht
Der Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft ist meist eine der bedeutendsten wirtschaftlichen Entscheidungen und will rechtlich sorgfältig abgesichert sein. In Österreich wird das Eigentum an einer Liegenschaft erst mit der Eintragung im Grundbuch übertragen; dafür ist ein Kaufvertrag mit beglaubigten Unterschriften und eine Aufsandungserklärung erforderlich. Zu beachten sind zudem die Grunderwerbsteuer, die Eintragungsgebühr, allfällige Maklerprovisionen sowie Themen wie Lastenfreistellung, Belastungen im Grundbuch, Widmung und Bauzustand. Ein Rechtsanwalt errichtet oder prüft den Kaufvertrag, klärt die grundbücherliche Situation, sichert den Kaufpreis über eine treuhändige Abwicklung ab, berechnet die Nebenkosten und veranlasst die Eintragung im Grundbuch. Er berät zu Gewährleistung, Übergabe und steuerlichen Aspekten und wahrt Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite. Erste Schritte: Verschaffen Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug und prüfen Sie eingetragene Belastungen. Klären Sie die Finanzierung und kalkulieren Sie die Nebenkosten realistisch. Sammeln Sie Unterlagen wie Grundriss, Energieausweis und Flächenwidmung. Unterschreiben Sie keinen Kaufvertrag ungeprüft. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der die gesamte Transaktion treuhändig und rechtssicher abwickelt und Ihr Eigentum zuverlässig im Grundbuch absichert.

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Mietzinsminderung

Durchsetzung der Mietzinsminderung bei Mängeln des Mietobjekts nach dem ABGB und Mietrechtsgesetz.

Hypothek und Pfandrecht

Rechtliche Begleitung bei Hypotheken, Liegenschaftsbelastung und Pfandrechten nach dem ABGB.

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Anwaltliche Begleitung im gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren von der Todesfallaufnahme bis zur Einantwortung.

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Gestaltung und Prüfung von Pachtverträgen für Betriebe, Flächen und Unternehmen nach dem ABGB.

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Errichtung, Prüfung und Anfechtung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen nach dem ABGB.

Gesetzliche Erbfolge

Rechtliche Begleitung im Verlassenschaftsverfahren bei gesetzlicher Erbfolge nach dem ABGB.

Mietvertrag

Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Mietverträgen für Wohnungen und Geschäftsräume nach dem Mietrechtsgesetz.

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