Immobilien- und Erbrecht
Das Verlassenschaftsverfahren, auch Abhandlungsverfahren genannt, ist das österreichische gerichtliche Verfahren zur Abwicklung des Nachlasses eines Verstorbenen. Es ist eine Besonderheit des österreichischen Rechts: Anders als in vielen anderen Ländern geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über, sondern erst mit der gerichtlichen Einantwortung am Ende des Verfahrens. Geführt wird das Verfahren von einem Notar als Gerichtskommissär, der die Todesfallaufnahme durchführt, das Vermögen und die Schulden erhebt und die Erbantrittserklärungen entgegennimmt. Das Verfahren betrifft jede Verlassenschaft, unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge gilt. Häufig treten Fragen zu Pflichtteil, Vermächtnissen, Erbenhaftung für Schulden oder Streit zwischen mehreren Erben auf. Ein Rechtsanwalt berät Sie zur Wahl zwischen unbedingter und bedingter Erbantrittserklärung, prüft Ihre erbrechtliche Position, vertritt Sie gegenüber Gericht, Gerichtskommissär und den übrigen Beteiligten und wahrt Ihre Interessen bei Erbteilung, Pflichtteil und Haftungsfragen. Erste Schritte: Sammeln Sie die Sterbeurkunde, ein allfälliges Testament, Vermögens- und Schuldennachweise sowie Personenstandsurkunden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Aktiva und Passiva des Nachlasses. Entscheiden Sie noch nicht voreilig über die Annahme der Erbschaft. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um vor Abgabe der Erbantrittserklärung Ihre Rechte und Haftungsrisiken zu klären und optimal durch das Verlassenschaftsverfahren geführt zu werden.