Immobilien- und Erbrecht
Die gesetzliche Erbfolge kommt zur Anwendung, wenn der Verstorbene kein gültiges Testament hinterlassen hat oder dieses den Nachlass nicht vollständig regelt. Das ABGB bestimmt in diesem Fall, wer nach dem sogenannten Parentelsystem erbt, wobei zunächst die Kinder und der Ehegatte oder eingetragene Partner berufen sind, danach weitere Verwandte. Die Höhe der Erbteile hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Zusammentreffen mehrerer Erbberechtigter ab. In Österreich wird der Nachlass in einem gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren abgehandelt, das von einem Notar als Gerichtskommissär geführt wird und mit der Einantwortung endet. Ein Rechtsanwalt klärt, wer nach der gesetzlichen Erbfolge in welchem Ausmaß erbberechtigt ist, prüft Pflichtteilsansprüche, unterstützt bei der Abgabe der Erbantrittserklärung und vertritt Ihre Interessen im Verlassenschaftsverfahren, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen mehreren Erben. Er berät auch zu Haftungsfragen für Nachlassschulden. Erste Schritte: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Familienverhältnisse des Verstorbenen und die möglichen Erben. Sammeln Sie Personenstandsurkunden, Vermögens- und Schuldennachweise. Überlegen Sie, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um Ihre erbrechtliche Stellung zu klären und Ihre Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren wirksam zu wahren.