Immobilien- und Erbrecht
Was es ist: Das Testament ist eine letztwillige Verfuegung, mit der eine Person ihren Nachlass regelt. Das Zivilgesetzbuch sieht Formen wie das eigenhaendige und das oeffentliche Testament vor und schuetzt die Pflichtteile bestimmter Erben. Ergaenzend besteht der Erbvertrag. Wann es gilt: Diese Kategorie greift, wenn eine Person ihren Nachlass regeln, ein bestehendes Testament anpassen, einen Erbvertrag abschliessen oder eine letztwillige Verfuegung anfechten moechte. Sie betrifft auch die Nachlassplanung zu Lebzeiten. Wie eine Anwaeltin oder ein Anwalt hilft: Die Anwaeltin oder der Anwalt beraet zur zulaessigen Gestaltung unter Beachtung der Pflichtteile, formuliert das Testament oder den Erbvertrag rechtssicher, koordiniert bei Bedarf mit dem Notariat und begleitet die Anfechtung fehlerhafter Verfuegungen. Erste Schritte: Verschaffen Sie sich einen Ueberblick ueber Vermoegen und moegliche Erben, definieren Sie Ihre Ziele, beachten Sie die Pflichtteile und holen Sie rechtlichen Rat zur formgueltigen Errichtung ein.