Immobilien- und Erbrecht
Was es ist: Die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer erbt, wenn keine letztwillige Verfuegung vorliegt. Das Zivilgesetzbuch regelt die Erbordnung nach Verwandtschaftsgrad sowie die Ansprueche des ueberlebenden Ehegatten und die Pflichtteile. Wann es gilt: Diese Kategorie greift, wenn eine Person ohne Testament verstirbt und der Nachlass unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt werden muss. Sie betrifft auch Fragen zur Ausschlagung der Erbschaft und zur Erbteilung. Wie eine Anwaeltin oder ein Anwalt hilft: Die Anwaeltin oder der Anwalt klaert die Erbenstellung, prueft Aktiven und Schulden des Nachlasses, beraet zur Annahme oder Ausschlagung, begleitet die Erbteilung und vertritt bei Streitigkeiten zwischen den Erben. Sie koordiniert auch mit Behoerden und Banken. Erste Schritte: Verschaffen Sie sich einen Ueberblick ueber Vermoegen und Schulden, klaeren Sie den Kreis der Erben, beachten Sie die Frist zur Ausschlagung und holen Sie fruehzeitig rechtlichen Rat zur Teilung ein.