Immobilien- und Erbrecht

Mietverhaeltnis

Immobilien- und Erbrecht
Was es ist: Das Mietverhaeltnis regelt die Ueberlassung von Wohn- oder Geschaeftsraeumen gegen Mietzins. Das Obligationenrecht sieht einen starken Mieterschutz vor, etwa bei Kuendigungen, Mietzinserhoehungen und Maengeln. Streitigkeiten werden zunaechst vor der kantonalen Schlichtungsbehoerde in Mietsachen behandelt. Wann es gilt: Diese Kategorie greift bei Konflikten waehrend des Mietverhaeltnisses, etwa bei Maengeln, ueberhoehten Mietzinsen, Nebenkostenabrechnungen, Kuendigungen oder der Rueckgabe der Wohnung mit Kaution. Wie eine Anwaeltin oder ein Anwalt hilft: Die Anwaeltin oder der Anwalt prueft Vertrag und Fristen, ficht missbraeuchliche Kuendigungen oder Mietzinserhoehungen an, macht Maengelrechte geltend und vertritt vor der Schlichtungsbehoerde und dem Mietgericht. Erste Schritte: Sammeln Sie Mietvertrag, Korrespondenz und Fotos allfaelliger Maengel, beachten Sie die kurzen Anfechtungsfristen, wenden Sie sich an die kantonale Schlichtungsbehoerde und holen Sie rechtlichen Rat ein.

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