Immobilien- und Erbrecht
Was es ist: Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, mit dem eine Liegenschaft zur Sicherung eines Kredits belastet wird. In der Schweiz erfolgt dies in der Regel ueber den Schuldbrief. Grundlage bilden das Zivilgesetzbuch und die Vertraege mit der finanzierenden Bank. Wann es gilt: Diese Kategorie greift bei der Aufnahme, Erneuerung oder Aufloesung einer Hypothek, bei der Pruefung von Kreditvertraegen sowie bei Streitigkeiten mit der Bank, etwa ueber Vorfaelligkeitsentschaedigungen. Wie eine Anwaeltin oder ein Anwalt hilft: Die Anwaeltin oder der Anwalt prueft Kredit- und Pfandvertraege, klaert die Eintraege im Grundbuch, beurteilt Kosten und Risiken wie Ausstiegsentschaedigungen und vertritt bei Streitigkeiten mit der Bank. Sie beraet auch bei Erbteilung oder Scheidung mit belasteter Liegenschaft. Erste Schritte: Sammeln Sie Kreditvertrag, Schuldbrief und Grundbuchauszug, klaeren Sie Laufzeiten und Konditionen, dokumentieren Sie die Korrespondenz mit der Bank und holen Sie vor wichtigen Entscheiden rechtlichen Rat ein.