Immobilien- und Erbrecht

Liegenschaftskauf und -verkauf

Immobilien- und Erbrecht
Was es ist: Der Liegenschaftskauf umfasst den Erwerb oder die Veraeusserung von Grundstuecken und Stockwerkeigentum. In der Schweiz bedarf der Grundstueckkaufvertrag der oeffentlichen Beurkundung und wird im Grundbuch eingetragen. Grundlage bilden das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht. Wann es gilt: Diese Kategorie greift beim Kauf oder Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstuecks sowie bei damit verbundenen Fragen wie Reservationsvereinbarungen, Gewaehrleistung oder Grundstueckgewinnsteuer. Wie eine Anwaeltin oder ein Anwalt hilft: Die Anwaeltin oder der Anwalt prueft den Kaufvertrag, klaert Belastungen im Grundbuch, verhandelt Bedingungen, koordiniert mit Notariat und Bank und weist auf steuerliche Folgen wie die Grundstueckgewinnsteuer hin. Erste Schritte: Sammeln Sie Grundbuchauszug, Baubeschrieb und Vertragsentwuerfe, klaeren Sie die Finanzierung, pruefen Sie den Zustand des Objekts und holen Sie vor der Beurkundung rechtlichen Rat ein.

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