Familienrecht
Unterhalt sichert den angemessenen Lebensbedarf von unterhaltsberechtigten Personen. Im österreichischen Recht sind vor allem der Kindesunterhalt und der Ehegattenunterhalt von Bedeutung. Kindesunterhalt steht minderjährigen und unter Umständen auch volljährigen Kindern zu, solange sie sich in Ausbildung befinden und nicht selbsterhaltungsfähig sind. Die Höhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und den Bedürfnissen des Kindes, wobei in der Praxis die Prozentsatzmethode herangezogen wird. Beim Ehegattenunterhalt sind sowohl der Unterhalt während aufrechter Ehe als auch der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Ein Rechtsanwalt berechnet den angemessenen Unterhalt, prüft die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Seiten und macht den Anspruch außergerichtlich oder gerichtlich beim Bezirksgericht geltend. Er hilft auch bei der Abänderung bestehender Unterhaltstitel, wenn sich die Verhältnisse ändern, sowie bei rückständigem Unterhalt. Erste Schritte: Stellen Sie Nachweise über das eigene Einkommen und, soweit möglich, über jenes des Pflichtigen zusammen. Dokumentieren Sie die Bedürfnisse des Kindes und bereits geleistete Zahlungen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um den korrekten Unterhaltsbetrag zu ermitteln und Ihre Ansprüche zeitnah und vollständig durchzusetzen.