Familienrecht
Bei Gewalt in der Familie oder im Wohnbereich bietet das österreichische Recht wirksame Schutzinstrumente. Die Polizei kann bei Gefahr im Verzug ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegen den Gefährder aussprechen und ihn aus der Wohnung wegweisen. Zusätzlich können Betroffene beim Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt beantragen, mit der dem Gefährder die Rückkehr in die Wohnung, die Annäherung oder die Kontaktaufnahme untersagt wird. Parallel kann strafrechtlich gegen den Täter vorgegangen werden. Ein Rechtsanwalt berät Betroffene über die verfügbaren Schutzmaßnahmen, unterstützt bei der Antragstellung, vertritt sie im gerichtlichen Verfahren und stellt die Verbindung zu Gewaltschutzeinrichtungen und Opferschutz her. Er berät ebenso zu den familienrechtlichen Folgen wie Obsorge und Kontaktrecht sowie zu Schadenersatzansprüchen. Erste Schritte: Bei akuter Gefahr rufen Sie sofort die Polizei unter 133. Bringen Sie sich und die Kinder in Sicherheit und wenden Sie sich an eine Gewaltschutzeinrichtung oder ein Frauenhaus. Dokumentieren Sie Verletzungen ärztlich und sichern Sie Beweise wie Nachrichten und Zeugen. Kontaktieren Sie rasch einen Rechtsanwalt, um eine einstweilige Verfügung zu beantragen und Ihren dauerhaften Schutz sicherzustellen.