Familienrecht

Adoption

Familienrecht
Die Adoption, im Gesetz als Annahme an Kindes statt bezeichnet, begründet zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. In Österreich kommen sowohl die Adoption Minderjähriger als auch die Erwachsenenadoption in Betracht, ebenso die häufige Stiefkindadoption. Voraussetzung ist unter anderem ein bestimmter Altersunterschied sowie das Vorliegen der gesetzlich geforderten Zustimmungen, insbesondere der leiblichen Eltern und, ab einem gewissen Alter, des Kindes selbst. Bei Minderjährigen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt der gerichtlichen Prüfung. Die Adoption wird durch einen Adoptionsvertrag und dessen gerichtliche Bewilligung durch das Bezirksgericht wirksam. Ein Rechtsanwalt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, gestaltet den Adoptionsvertrag, klärt die erbrechtlichen und namensrechtlichen Folgen und begleitet Sie durch das gerichtliche Verfahren. Er berät auch zu internationalen Bezügen und zur Einbindung der Jugendwohlfahrt. Erste Schritte: Klären Sie die Beziehung zum Kind und die Motive für die Adoption sowie die Bereitschaft der zustimmungsberechtigten Personen. Stellen Sie Personenstandsurkunden und Nachweise zusammen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen zu klären und das Verfahren rechtssicher vorzubereiten.

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Beneficios

Adoption

Otros Servicios

Unterhalt

Geltendmachung und Bemessung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nach dem ABGB.

Scheidung

Rechtliche Begleitung bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung nach dem Ehegesetz und dem ABGB.

Namensänderung

Rechtliche Begleitung der behördlichen Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz.

Gewaltschutz in der Familie

Rechtliche Hilfe bei familiärer Gewalt, einstweiliger Verfügung und Wegweisung nach der Exekutionsordnung.

Verletzung der Unterhaltspflicht

Rechtliche Schritte bei Verletzung der Unterhaltspflicht und Durchsetzung rückständigen Unterhalts.

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