Familienrecht

Namensänderung

Familienrecht
Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens ist in Österreich nach dem Namensänderungsgesetz möglich, wenn ein ausreichender Grund vorliegt. Anerkannte Gründe sind unter anderem, dass der bisherige Name lächerlich, anstößig oder schwer aussprechbar ist, dass er zu Verwechslungen führt oder dass die Änderung dem Wohl eines Kindes dient, etwa nach einer Scheidung oder Adoption. Der Antrag wird bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt, die über die Bewilligung entscheidet. Zu unterscheiden ist die behördliche Namensänderung von der automatischen Namensführung nach familienrechtlichen Ereignissen wie Eheschließung oder Begründung der Elternschaft. Ein Rechtsanwalt prüft, ob ein tragfähiger Grund für die Namensänderung vorliegt, bereitet den Antrag samt Begründung vor und begleitet Sie im Verfahren. Er berät auch zu den Auswirkungen auf Dokumente, familienrechtliche Verhältnisse und, bei Kindern, zur erforderlichen Zustimmung. Erste Schritte: Überlegen Sie genau, welchen Grund für die Namensänderung Sie geltend machen können, und sammeln Sie belegende Unterlagen. Stellen Sie Ihre Personenstandsurkunden zusammen. Bei Kindern klären Sie die Zustimmung der obsorgeberechtigten Personen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und den Antrag bestmöglich vorzubereiten.

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Beneficios

Namensänderung

Otros Servicios

Adoption

Rechtliche Begleitung des Adoptionsverfahrens (Annahme an Kindes statt) nach dem ABGB.

Unterhalt

Geltendmachung und Bemessung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt nach dem ABGB.

Verletzung der Unterhaltspflicht

Rechtliche Schritte bei Verletzung der Unterhaltspflicht und Durchsetzung rückständigen Unterhalts.

Scheidung

Rechtliche Begleitung bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung nach dem Ehegesetz und dem ABGB.

Gewaltschutz in der Familie

Rechtliche Hilfe bei familiärer Gewalt, einstweiliger Verfügung und Wegweisung nach der Exekutionsordnung.

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