Arbeitsrecht

Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

Arbeitsrecht
Sonderzahlungen wie der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration, umgangssprachlich 13. und 14. Gehalt, gehören in Österreich zu den wichtigsten zusätzlichen Entgeltansprüchen. Sie ergeben sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern in der Regel aus dem anwendbaren Kollektivvertrag, dem Dienstvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Deshalb hängen Anspruch, Höhe, Fälligkeit und aliquote Berechnung bei unterjährigem Ein- oder Austritt von der konkreten Rechtsgrundlage ab. Streit entsteht häufig, wenn der Arbeitgeber Sonderzahlungen nicht, nicht vollständig oder ohne die richtige Aliquotierung leistet. Ein Rechtsanwalt prüft, welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht und ob Verfallsfristen zu beachten sind. Er macht die Ansprüche geltend und vertritt Sie bei Bedarf vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses sind offene Sonderzahlungen zu berücksichtigen. Erste Schritte: Sichern Sie Ihren Dienstvertrag, den anzuwendenden Kollektivvertrag und Ihre Lohnabrechnungen. Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sonderzahlungen ausgewiesen wurden. Machen Sie offene Ansprüche schriftlich geltend und wenden Sie sich fristgerecht an einen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer, da Verfallsfristen den Anspruch rasch untergehen lassen können.

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Beneficios

Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)

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Rechtliche Hilfe bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Ansprüchen gegenüber der Unfallversicherung.

Kündigungsanfechtung

Hilfe bei der Anfechtung einer ungerechtfertigten oder sozialwidrigen Kündigung nach dem Arbeitsverfassungsgesetz.

Offene Entgeltansprüche

Durchsetzung von ausstehendem Lohn, Gehalt, Überstunden und Abfertigung aus dem Dienstverhältnis.

Mobbing am Arbeitsplatz

Rechtliche Unterstützung bei Mobbing, Belästigung und Diskriminierung im Dienstverhältnis.

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