Arbeitsrecht
Aus einem Dienstverhältnis stehen Arbeitnehmern zahlreiche Ansprüche zu, insbesondere Lohn oder Gehalt, Überstundenentgelt, Urlaubsersatzleistung, Sonderzahlungen sowie die Abfertigung. Werden diese Ansprüche vom Arbeitgeber nicht oder nicht vollständig erfüllt, können sie gerichtlich durchgesetzt werden. Grundlage sind der Dienstvertrag, der anzuwendende Kollektivvertrag sowie die gesetzlichen Regelungen etwa des Angestelltengesetzes und des Arbeitszeitgesetzes. Bei Insolvenz des Arbeitgebers besteht zudem ein Anspruch gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds. Ein Rechtsanwalt prüft, welche Ansprüche in welcher Höhe bestehen, ob die richtige Einstufung im Kollektivvertrag erfolgt ist und ob Verfallsfristen drohen. Er macht die Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend und vertritt Sie erforderlichenfalls vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Häufig lassen sich Streitigkeiten auch außergerichtlich beilegen. Erste Schritte: Sammeln Sie Dienstvertrag, Lohnabrechnungen, Zeitaufzeichnungen und den anwendbaren Kollektivvertrag. Beachten Sie kurze Verfallsfristen, die oft im Kollektivvertrag oder Dienstvertrag geregelt sind. Machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend und kontaktieren Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt oder die Arbeiterkammer, um keine Fristen zu versäumen.