Strafrecht

Tierquälerei

Strafrecht
Tierquälerei ist im österreichischen StGB als gerichtlich strafbare Handlung geregelt und erfasst insbesondere das rohe Misshandeln oder mutwillige Zufügen unnötiger Qualen an einem Tier sowie das Aussetzen eines gehaltenen Tieres. Daneben enthält das Tierschutzgesetz zahlreiche Verwaltungsstraftatbestände etwa zu artgerechter Haltung, Fütterung und Betreuung. Vorwürfe entstehen häufig aus Nachbarschaftskonflikten, Anzeigen von Tierschutzorganisationen oder behördlichen Kontrollen. Für den Beschuldigten kann eine Verurteilung neben Strafen auch ein Tierhalteverbot zur Folge haben. Ein Rechtsanwalt prüft, ob tatsächlich eine strafbare Misshandlung vorliegt oder ob es sich um zulässiges Verhalten handelt, ob veterinärmedizinische Gutachten schlüssig sind und ob Verfahrensrechte gewahrt wurden. Er berät ebenso Personen und Organisationen, die eine Anzeige erstatten oder als Betroffene tätig werden möchten. Erste Schritte für Beschuldigte: Machen Sie ohne Rechtsanwalt keine Aussage und sichern Sie Unterlagen zur Tierhaltung sowie Zeugen. Erste Schritte für Anzeiger: Dokumentieren Sie den Zustand des Tieres mit Fotos, Videos und Zeugenangaben und wenden Sie sich an die Behörde oder eine Tierschutzorganisation. In beiden Fällen hilft ein Rechtsanwalt, die Sach- und Rechtslage richtig einzuordnen.

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Beneficios

Tierquälerei

Otros Servicios

Alkohol am Steuer

Rechtliche Hilfe bei Alkohol- und Suchtmittellenken im Straßenverkehr sowie bei Führerscheinentzug.

Schwere Körperverletzung

Verteidigung bei Vorwürfen der schweren Körperverletzung nach dem StGB.

Üble Nachrede und Verleumdung

Rechtliche Hilfe bei Ehrenbeleidigung, übler Nachrede und Verleumdung nach dem StGB.

Leichte Körperverletzung

Verteidigung bei Vorwürfen der leichten Körperverletzung nach dem StGB.

Raub und Diebstahl

Verteidigung bei Vorwürfen wegen Diebstahls, schweren Diebstahls oder Raubes nach dem StGB.

Sexualdelikt

Verteidigung und Opfervertretung bei Vorwürfen von Sexualdelikten nach dem StGB.

Erpressung

Verteidigung bei Vorwürfen der Erpressung durch Gewalt oder gefährliche Drohung nach dem StGB.

Gefährliche Drohung

Verteidigung bei Vorwürfen der gefährlichen Drohung nach dem StGB.

Betrug

Verteidigung und Geschädigtenvertretung bei Vorwürfen des Betrugs nach dem StGB.

Tötungsdelikt

Verteidigung bei Vorwürfen wegen Mordes, Totschlags oder fahrlässiger Tötung nach dem StGB.

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