Strafrecht

Leichte Körperverletzung

Strafrecht
Die leichte Körperverletzung ist der Grundtatbestand der Körperverletzung im österreichischen StGB und liegt vor, wenn jemand einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ohne dass die Folgen als schwer einzustufen sind. Sie ist deutlich häufiger als die schwere Körperverletzung und entsteht typischerweise aus Streitigkeiten, Handgreiflichkeiten oder Konflikten im privaten Umfeld. Trotz der geringeren Strafdrohung kann eine Verurteilung Eintragungen im Strafregister und zivilrechtliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Ein Strafverteidiger prüft, ob überhaupt eine tatbestandsmäßige Verletzung vorliegt, ob Notwehr oder eine Einwilligung gegeben war und wie glaubwürdig die Belastungszeugen sind. Bei geringem Verschulden und Schadensgutmachung kommt häufig eine Diversion, etwa ein Tatausgleich, in Betracht, wodurch eine Verurteilung vermieden werden kann. Auch die Abgrenzung zur schweren Körperverletzung ist relevant. Erste Schritte: Vermeiden Sie weitere Konfrontationen mit der betroffenen Person und geben Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussage ab. Dokumentieren Sie den Vorfall und sichern Sie Zeugen und ärztliche Unterlagen. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, das Verfahren möglichst günstig und ohne bleibende Nachteile zu erledigen.

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Beneficios

Leichte Körperverletzung

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Raub und Diebstahl

Verteidigung bei Vorwürfen wegen Diebstahls, schweren Diebstahls oder Raubes nach dem StGB.

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Verteidigung bei Vorwürfen wegen Mordes, Totschlags oder fahrlässiger Tötung nach dem StGB.

Schwere Körperverletzung

Verteidigung bei Vorwürfen der schweren Körperverletzung nach dem StGB.

Sexualdelikt

Verteidigung und Opfervertretung bei Vorwürfen von Sexualdelikten nach dem StGB.

Tierquälerei

Verteidigung und Anzeigenbegleitung bei Vorwürfen der Tierquälerei nach dem StGB und dem Tierschutzgesetz.

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Verteidigung und Geschädigtenvertretung bei Vorwürfen des Betrugs nach dem StGB.

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Verteidigung bei Vorwürfen der gefährlichen Drohung nach dem StGB.

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Rechtliche Hilfe bei Alkohol- und Suchtmittellenken im Straßenverkehr sowie bei Führerscheinentzug.

Üble Nachrede und Verleumdung

Rechtliche Hilfe bei Ehrenbeleidigung, übler Nachrede und Verleumdung nach dem StGB.

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Verteidigung bei Vorwürfen der Erpressung durch Gewalt oder gefährliche Drohung nach dem StGB.

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