Handels- und Gesellschaftsrecht
Handelsverträge bilden die rechtliche Grundlage der geschäftlichen Beziehungen eines Unternehmens. Dazu zählen unter anderem Kauf- und Lieferverträge, Rahmenverträge, Vertriebs-, Agentur- und Franchiseverträge, Dienstleistungs- und Werkverträge sowie allgemeine Geschäftsbedingungen. Für unternehmensbezogene Geschäfte gelten die besonderen Regeln des UGB, ergänzt durch das allgemeine Vertragsrecht des ABGB. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung beugt Streitigkeiten vor, sichert die eigene Position und regelt Haftung, Gewährleistung, Zahlungsbedingungen, Vertragsstrafen und die Beendigung klar und ausgewogen. Ein Rechtsanwalt gestaltet maßgeschneiderte Verträge, prüft vorgelegte Vertragsentwürfe von Geschäftspartnern, verhandelt Konditionen und verfasst rechtssichere allgemeine Geschäftsbedingungen. Kommt es zum Streit, macht er Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend, etwa bei Zahlungsverzug, Schlechterfüllung oder unberechtigter Vertragsauflösung. Erste Schritte: Klären Sie Ziel, Leistungsumfang und die wichtigsten Rahmenbedingungen des geplanten Geschäfts. Sammeln Sie bestehende Verträge, Korrespondenz und Angebote. Definieren Sie Ihre wesentlichen Risiken und Interessen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, damit dieser rechtlich geprüft und optimal auf Ihre unternehmerischen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.