Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Schuldenregulierungsverfahren, umgangssprachlich Privatinsolvenz, ist das österreichische Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Ziel ist eine geordnete Entschuldung, an deren Ende bei ordnungsgemäßem Verlauf eine Restschuldbefreiung steht, sodass ein wirtschaftlicher Neustart möglich wird. Das Verfahren wird beim Bezirksgericht geführt und setzt in der Regel den ernsthaften Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern voraus. Zentrale Elemente sind der Zahlungsplan und, wenn dieser scheitert, das Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan über mehrere Jahre. Erfasst werden können Konsumkredite, offene Rechnungen, Bürgschaften und Ausfallshaftungen. Ein Rechtsanwalt verschafft sich einen Überblick über Ihre Vermögens- und Schuldensituation, prüft die Voraussetzungen, unterstützt beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung, bereitet den Insolvenzantrag samt Zahlungsplan vor und vertritt Sie gegenüber Gericht, Insolvenzverwalter und Gläubigern. Er berät auch zur Abgrenzung von unpfändbarem Einkommen und zum Schutz des Existenzminimums. Erste Schritte: Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Gläubiger, Schulden und Ihres Einkommens sowie Vermögens. Sammeln Sie Kreditverträge, Mahnungen und Exekutionsunterlagen. Stellen Sie Zahlungen an einzelne Gläubiger möglichst ein, um keine Gläubiger zu bevorzugen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldenberatung, um den für Sie besten Weg zur Entschuldung zu planen und das Verfahren strukturiert einzuleiten.