Verbraucherrecht

Gerichtliches Mahnverfahren

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Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes und kostengünstiges Verfahren, um Geldforderungen schnell durchzusetzen. Was das bedeutet: Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid, ohne dass der Anspruch inhaltlich geprüft wird. Legt der Schuldner nicht rechtzeitig Widerspruch ein, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, aus dem vollstreckt werden kann. Das Verfahren eignet sich vor allem für unbestrittene Forderungen und unterbricht zudem die Verjährung. Wann es gilt: Das Mahnverfahren ist sinnvoll, wenn ein Schuldner eine fällige, unbestrittene Geldforderung nicht begleicht, etwa bei offenen Rechnungen oder Darlehen. Als Schuldner sind Sie betroffen, wenn Ihnen ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid zugestellt wird und Sie die Forderung für unberechtigt halten. Wie ein Anwalt hilft: Ein Rechtsanwalt beantragt für Gläubiger den Mahnbescheid, überwacht die Fristen und leitet bei Widerspruch das streitige Verfahren ein. Für Schuldner prüft er die Berechtigung der Forderung und legt fristgerecht Widerspruch oder Einspruch ein, um ungerechtfertigte Titel und die Zwangsvollstreckung zu verhindern. So sichern Sie Ihre Rechte in beiden Rollen. Erste Schritte: Als Gläubiger stellen Sie die Nachweise der Forderung zusammen. Als Schuldner reagieren Sie sofort, denn gegen den Mahnbescheid haben Sie nur zwei Wochen Zeit für den Widerspruch. Ein Rechtsanwalt prüft die Rechtslage, wahrt die Fristen und setzt Ihre Forderung durch oder wehrt eine unberechtigte Forderung ab.

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